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Eine Einrichtung
in Trägerschaft der
Salesianer Don Boscos

Jugendwohnen für Blockschüler/innen

Auszubildende, die zum Blockunterricht nach München kommen, haben die Möglichkeit, im Salesianum zu wohnen und die zahlreichen Angebote der Einrichtung zu nutzen.

Unser Angebot im Überblick

  • Wohnen mit Gleichaltrigen in familiärer Atmosphäre
  • sozialpädagogische Begleitung
  • jugendgerechte Wohnbedingungen (freundlich und praktisch eingerichtete Doppel- und Mehrbettzimmer)
  • Hilfe bei Problemen im Alltag oder der Ausbildung/Berufsschule
  • optimale Förderungsmöglichkeiten durch enge Kontakte zu Berufsschulen und ggf. Ausbildungsbetrieben
  • umfangreiches Freizeit- und Sportangebot (Billard, Kicker, Tischtennis, Kegelbahn, Sporthalle, Sportplätze, Fitnessraum, Kletterwand, Hallenbad)
  • Lern- und Begegnungsräume (Lounge, Hauskapelle)
  • ausgewogene Verpflegung

Hinweis: Das Salesianum nimmt Blockschüler/innen bis zum Höchstalter von 27 Jahren auf (Stichtag 01.09. des jeweiligen Jahres).

Einblicke ins Jugendwohnen im Salesianum

Fotos: Klaus D. Wolf

Ansprechpartner

Bei Fragen und für Informationen wenden Sie sich bitte direkt an:

Dragan Wagner

 

Herr Dragan Wagner

Telefon 089 / 48008-140
Fax  089 / 48008-200
E-Mail an Herrn Wagner

 

Anmeldung für einen Wohnheimplatz per Online-Kontaktformular
 

Fragen zur Finanzierung

Bei notwendiger auswärtiger Unterbringung wird der Wohnheimaufenthalt während der Blockbeschulung gemäß dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz durch den Schulaufwandsträger abzüglich eines Eigenanteils finanziert.

Voraussetzungen

  • Der Berufsschülerin/dem Berufsschüler kann an aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen die tägliche Rückkehr zum Ort ihres/seines gewöhnlichen Aufenthalts nicht zugemutet werden.
  • Dies trifft zu, wenn beim Benutzen öffentlicher Beförderungsmittel die Abwesenheit vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts mehr als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und der Berufsschule und zurück mehr als drei Stunden beträgt.
  • Der Ausbildungsort muss innerhalb Bayerns liegen.

Die Bestätigung über die Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie von der Berufsschule, die Sie zukünftig besuchen werden. Das Formular dazu finden Sie auf der jeweiligen Homepage.

Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb außerhalb Bayerns liegt, und Umschüler/innen müssen die Unterbringungskosten selbst tragen.

Wenn Sie eine Unterbringung während überbetrieblicher Kurse oder Prüfungen benötigen, müssen Sie vorab klären, wer die Kosten dafür übernimmt (z.B. der Ausbildungsbetrieb oder die entsprechende Innung).
 

Formulare zum Download

Regelung zur Reservierung eines Wohnheimplatzes für Blockschüler/innen

Regelung zur Reservierung eines Wohnheimplatzes für Teilnehmer an Innungskursen der Bauinnung

Regelung zur Reservierung eines Wohnheimplatzes für Privatzahler

Formblatt Masernschutzgesetz