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Der Wohnheimaufenthalt während der Blockschulung wird durch den Schulaufwandsträger (Stadt München) bei notwendiger auswärtiger Unterbringung abzüglich eines Eigenanteils (derzeit täglich 5,10 €) gemäß dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz finanziert.
Eine notwendige auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
Umschüler und Auszubildende, deren Ausbildungsstelle außerhalb des Freistaats Bayern liegt, müssen die Unterbringungskosten selbst tragen.
Der Tagessatz beträgt 36,20 € inklusive Mittagessen. Bei überbetrieblicher Ausbildung muss geklärt werden, ob der Betrieb bzw. die Innung bezahlt oder der Aufenthalt selbst finanziert werden muss. Klären Sie bitte rechtzeitig ab, ob Ihre Ausbildungsstelle diese Unterbringungskosten übernimmt.
Verbleiben die Unterbringungskosten bei Ihnen selbst, so ist es außerordentlich wichtig, dass Sie sich rechtzeitig im Voraus um berufsbegleitende Hilfen kümmern, wie z.B.
Ansprechpartner für Blockschüler ist bei uns Frau Stieglmeier.